Auch spät im Berufsleben kann sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnen. Ob eigene Beiträge sinnvoll sind, hängt davon ab, wie lange es noch bis zum Ruhestand dauert, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss und die Vertragskosten sind und welche Nettoleistung später übrig bleibt. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ergänzt die gesetzliche Rente. Der Arbeitgeber kann sie vollständig finanzieren oder Beschäftigte zahlen einen Teil aus ihrem Bruttogehalt. Bevor Sie sich entscheiden, vergleichen Sie, wie viel weniger Nettogehalt Ihnen heute bleibt und welche Leistung nach Steuern und möglichen Sozialabgaben später ausgezahlt wird.
Arbeitgeberbeitrag und Zuschuss prüfen
Fragen Sie zunächst, ob der Arbeitgeber bereits eine Betriebsrente finanziert. Ein zusätzlicher Beitrag des Arbeitgebers ist etwas anderes als eine Entgeltumwandlung. Bei der Entgeltumwandlung zahlen Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in die Altersvorsorge ein. Eine rein arbeitgeberfinanzierte Leistung kostet Sie dagegen keinen Teil Ihres Gehalts.
Bei einer Entgeltumwandlung fließt ein Teil des künftigen Bruttogehalts in die Altersversorgung. Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben grundsätzlich Anspruch darauf, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung aus ihrem künftigen Gehalt in die Altersvorsorge umzuwandeln. Der konkrete jährliche Höchstbetrag hängt von der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze ab. Tarifliche Regelungen können für bestimmte Entgeltbestandteile besondere Vorgaben enthalten.
Bei einer Gehaltsumwandlung über eine Direktversicherung gilt das ebenso wie bei einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds: Der Arbeitgeber muss grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss zahlen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Der Zuschuss beträgt daher nicht in jedem Fall pauschal 15 Prozent des gesamten umgewandelten Betrags. Tarifverträge können abweichende Regeln vorsehen. Fragen Sie außerdem, ob der Arbeitgeber freiwillig mehr zahlt oder einen Beitrag auch ohne eigene Einzahlung gewährt.
Nettoleistung der bAV vergleichen
Wer später einsteigt, zahlt kürzer ein und hat weniger Zeit, mögliche Erträge aufzubauen. Daraus folgt aber keine allgemeine Regel, dass sich eine bAV ab einem bestimmten Alter nicht mehr lohnt. Entscheidend ist ein Vergleich mit den konkreten Zahlen des Angebots.
Lassen Sie berechnen, wie stark eine bestimmte Entgeltumwandlung Ihr monatliches Nettogehalt senkt. Vergleichen Sie diesen Betrag mit der garantierten späteren Leistung und der unverbindlichen Prognose. Fragen Sie auch, welche Kosten anfallen und welche Leistung bei kürzerer Einzahlung zu erwarten ist. Eine hohe Prognose ersetzt keine Garantie.
Während der Ansparphase sinken durch Entgeltumwandlung häufig die Steuer- und Sozialabgaben. Das kann die laufende Belastung kleiner erscheinen lassen als den Betrag, der tatsächlich in die bAV fließt. Wenn Ihr Einkommen unter der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann der Gehaltsverzicht auch Ihre spätere gesetzliche Rente senken. Auch andere sozialversicherungsbezogene Ansprüche können betroffen sein. Wie stark, hängt von Einkommen und Versicherungsstatus ab.
Bei der Auszahlung fallen grundsätzlich Steuern an. Für gesetzlich Krankenversicherte können außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Die genaue Belastung hängt unter anderem von der Versicherungsart, weiteren Versorgungsbezügen und den dann geltenden Regeln ab. Vergleichen Sie deshalb die voraussichtliche Nettoleistung und nicht nur die ausgewiesene Bruttorente.
Für bestimmte kapitalgedeckte Durchführungswege können Beiträge bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag steuerfrei sein. Dieser steuerfreie Betrag ist nicht gleichbedeutend mit dem Betrag, der sozialversicherungsfrei bleibt. Die Grenzwerte können sich ändern und ersetzen keine individuelle Berechnung.
Vertrag und Flexibilität prüfen
Der Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich den Durchführungsweg und häufig auch das angebotene Produkt. Zu den gängigen Formen gehören Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Lassen Sie sich erklären, welcher Weg für Ihr Angebot gilt und welche Vertragsbedingungen daraus folgen.
Achten Sie besonders auf Abschluss- und laufende Kosten, garantierte Leistungen, unverbindliche Prognosen und die Wahl zwischen Rente und Kapitalzahlung. Klären Sie auch, ob Hinterbliebene Leistungen erhalten und wie sich ein Beitragsstopp auswirkt. Manche Verträge lassen sich nur eingeschränkt anpassen. Während der Ansparphase können Sie in der Regel nicht wie bei einem Sparkonto frei über das eingezahlte Geld verfügen.
Prüfen Sie auch, was bei einem Arbeitgeberwechsel passiert. Ansprüche aus einer Entgeltumwandlung bleiben grundsätzlich erhalten. Ob ein Vertrag beim neuen Arbeitgeber weitergeführt oder übertragen werden kann, hängt jedoch von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Zusage ab. Fragen Sie nach den Folgen für Kosten und Leistungen, nach Fristen für eine Übertragung und nach den Möglichkeiten, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
Fragen an den Arbeitgeber zur bAV
Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben und bitten Sie um eine Berechnung für den Betrag, den Sie tatsächlich einzahlen möchten. Fragen Sie konkret:
- Welchen Beitrag zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zu meinem Gehalt, und gibt es diesen auch ohne eigene Einzahlung?
- Wie viel weniger Nettogehalt bleibt mir bei der geplanten Entgeltumwandlung?
- Welche garantierte Leistung ist vorgesehen, und welche Werte sind lediglich Prognosen?
- Welche Kosten entstehen während der Laufzeit und bei einer Übertragung?
- Wie werden Rente oder Kapitalzahlung voraussichtlich besteuert und bei der Kranken- und Pflegeversicherung behandelt?
- Was geschieht bei Arbeitgeberwechsel, Teilzeit oder einem Beitragsstopp?
bAV mit privaten Alternativen vergleichen
Prüfen Sie zuerst Ihre Rentenauskunft und Ihren Versicherungsverlauf. Darin sehen Sie, welche Ansprüche bereits bestehen und ob Zeiten oder Beiträge fehlen. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht für alle Beschäftigten zusätzlich möglich. Klären Sie direkt mit der Deutschen Rentenversicherung, ob Sie dazu berechtigt sind und was Beiträge in Ihrer Situation bewirken.
Ein ETF-Sparplan oder eine andere private Geldanlage lässt sich oft flexibler nutzen als eine bAV. Ein ETF ist ein börsengehandelter Fonds, der beispielsweise viele Unternehmen abbildet. Sein Wert schwankt; eine bestimmte spätere Leistung ist nicht garantiert. Vergleichen Sie deshalb Kosten, Anlagerisiko, verbleibende Zeit und Ihre Bereitschaft, Schwankungen auszuhalten. Riester-Förderung kann für bestimmte Haushalte, etwa abhängig von Kinderzulagen und Steuerlage, interessant sein. Auch hier entscheidet die individuelle Rechnung.
Denken Sie auch an Ihren finanziellen Puffer und bestehende Schulden. Wenn Sie das Geld kurzfristig für notwendige Ausgaben brauchen, passt eine langfristig gebundene Altersvorsorge möglicherweise nicht. Legen Sie nicht so viel für die Rente zurück, dass Ihnen Geld für kurzfristige Engpässe fehlt.